Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Paul A. • 25.04.2024
Antwort ausstehend von Christian Hierneis Bündnis 90/Die Grünen Frage von Monika S. • 24.04.2024
Antwort ausstehend von Anna Stolz FREIE WÄHLER Frage von Veronika H. • 23.04.2024
Antwort von Joachim Herrmann CSU • 14.05.2024 Erhöhungen der Besoldung wirken sich daher entsprechend auch bei Versorgungsberechtigten nach dem jeweiligen Ruhegehaltssatz bzw. bei Hinterbliebenen nach deren Anteilssatz aus. Nichts Anderes kann für Einmalzahlungen an Versorgungsberechtigte wie z. B. die Inflationsausgleichszahlungen gelten.
Frage von Bernd H. • 22.04.2024
Antwort ausstehend von Eva Lettenbauer Bündnis 90/Die Grünen Frage von Harry Hermann F. • 20.04.2024
Antwort ausstehend von Daniel Halemba AfD Frage von Paul N. • 19.04.2024
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU